Dritten abschlagen

[340] Dritten abschlagen, Gesellschaftsspiel im Freien. Die Zahl der Theilnehmer muß eine gerade sein u. darf füglich nicht unter 10 betragen. Die Spieler stellen sich in Rotten zu 2 Personen einen Kreis bildend auf, jedoch so, daß 2 Personen übrig bleiben, von denen die eine, mit einem Plumpsack versehen, die andere außerhalb des Kreises zu haschen sucht. Dadurch, daß der zu Haschende vor eine Rotte tritt, rettet er sich vor weiterer Verfolgung, welche nun auf die hinten stehende dritte Person der betreffenden Rotte übertragen wird. Wird ein Dritter mit dem Plumpsack getroffen, sei es, während er noch an seiner Stelle steht od. im Laufe begriffen ist, so erhält er den Plumpsack, während sein Vorgänger in den Kreis vor eine der Rotten tritt.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 340.
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