Ehrensache

[512] Ehrensache, 1) Sache, welche der Ehre wegen unternommen wird, Handlung, wodurch man seine Ehre retten od. zu retten gedenkt; 2) das zur Genügthuung wegen gekränkter Ehre getroffene Verfahren, Rechtsstreit, Zweikampf u. dgl.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 512.
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