Einfall

[543] Einfall, 1) (Einfallhaken), der Theil in der Uhr, welcher zwischen die Zähne des Sperrrades fällt u. das Selbstdrehen des Rades verhindert; 2) die Strahlung des Lichts in einer gewissen Richtung gegen die Fläche; daher Einfallachse, Einfallebene, Einfallloth, Einfallpunkt, Einfallsinus, Einfallwinkel, s.u. Licht; 3) die Öffnung in der Windlade der Orgel, durch welche der Wind in die Kanäle u. Pfeifen steigt; 4) (Seew.), E. der Innhölzer od. der Seiten eines Schiffes, die Verengerung, welche man im Schiffsbaue dem Todten Werke (s.d.) im Vergleiche zum Lebendigen Werke gibt. Der E. beginnt über der Wasserlinie u. reicht bis an den Setzbord od. die Angelinge. Die frühere Schiffsbaukunst versprach sich große Vortheile davon, in der letzten Zeit ist man beinahe ganz davon abgekommen, u. während der E. früher bei Linienschiffen 6–8 Fuß betrug, beträgt er jetzt kaum 2–3 Fuß; 5) (Jagdw.), so v.w. Einfahrt 1); 6) der Ort, wo das Auer- u. Birkwildpret vor Nachts aufbaumt (sich einschwingt).

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 543.
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