Eingabe

[544] Eingabe, ein an eine Behörde von einer Privatperson od. von einer Communalbehörde an eine Staatsbehörde gerichtetes Schreiben, von einem gewöhnlichen Briefe der Form nach durch strengere Beobachtung der brieflichen Etikette unterschieden. In einigen Staaten ist bei einer gewissen Klasse von E-n ein Stempelbogen (s.d.) erforderlich. Eine an das Staatsoberhaupt gerichtete E. heißt Immediateingabe.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 544.
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