Eingeschneidet

[545] Eingeschneidet (Supervita), im Sächsischen Recht Art von Auszug, welchen eine Wittwe jährlich aus den Gütern ihres verstorbenen Ehemanns bis zur anderweiten Verheirathung od. ihrem Tode erhält. Es beruht jedesmal auf ausdrücklichem Versprechen od. besonderem Vertrage u. muß von den Allodialerben entrichtet werden, da es nicht zu den Lehnslasten gerechnet wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 545.
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