Einsicht

[556] Einsicht, 1) (Evidenz), die mit Wissen verbundene Überzeugung; 2) gründliche Erkenntniß von Etwas; 3) (Einsehn), verständige Rücksichtnahme der Verhältnisse u. Billigkeit in Wünschen u. Benehmen gegen Andere.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 556.
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