Einstimmung

[559] Einstimmung (Einstimmigkeit), bes. 1) E. der Vorstellungen, die in die Einheit des Bewußtseins aufgenommen einander sich nicht aufheben, sondern sich mit einander vertragen. Daher Satz der E., Denkgesetz, wonach in einem Begriffe nur Merkmale mit einander verknüpft werden sollen, die sich einander nicht aufheben, sondern sich mit einander vertragen; 2) E. der Bestrebungen, die mit einander in demselben od. in verschiedenen Individuen verträglich sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 559.
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