Executionspatent

[33] Executionspatent, die gerichtliche Ausfertigung, worin der Gerichtsdiener angewiesen wird, die Execution zu vollziehen. Die Vorzeigung desselben gilt als Legitimation für den Gerichtsbeamten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 33.
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