Fürstenrath

[805] Fürstenrath, das zweite Collegium der ehemaligen deutschen Reichstage, gebildet aus den reichs-ständischen Fürsten, Grafen, freien Herrn u. Prälaten. In demselben bestanden bis zum Luneviller Frieden (1801) 100 Stimmen, welche nach einer Abtheilung in zwei Bänken, der geistlichen u. weltlichen Bank, geführt wurden. 94 Stimmen davon waren fürstliche Virilstimmen, die eigentliche Fürstenbank; die Grafen hatten nur 6 Curiatstimmen, die schwäbische, wetterauische, fränkische u. westsälische Grafenbank; die Prälaten, die nicht als Reichsfürsten Virilstimme führten, hatten zwei Curiatstimmen, die rheinische u. schwäbische Prälatenbank. Nach dem Luneviller Frieden sank die Zahl der Stimmen bedeutend herab. Vgl. Anpidi, Der Fürstenrath nach dem Luneviller Frieden, Berlin 1853, u. das Weitere unter Reichstag.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 805.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika