Fahrstuhl

[76] Fahrstuhl, 1) hölzerne Bank, auf welcher sitzend der Schieferdecker Thurmspitzen deckt od. ausbessert; sie besteht aus einem 4 Fuß langen, mit einer Lehne umgebogenen Brete u. ist an einem Seile mit Flaschenzug befestigt, mittelst welchem sich der Schieferdecker, od. auch der Maurer beim Abputzen von Gebäuden, selbst in die Höhe ziehen u. herablassen (fahren) kann; 2) Stuhl, auf welchem Personen, denen das Treppensteigen beschwerlich ist, aus einem Stockwerke in das andere gezogen werden; 3) Stuhl mit Rollen an den Füßen, so daß sich der darauf Sitzende leicht nach allen Seiten damit bewegen kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 76.
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