Faiseur

[79] Faiseur (fr., spr. Fäsöhr), 1) Unternehmer, bes. von Actiengesellschaften, mit dem Nebenbegriff der Unredlichkeit, insofern es dem F. nur auf Gründung, nicht auf Durchführung eines Unternehmens ankommt, da er nur von den Anfangs künstlich gesteigerten Cursen Gewinn zu ziehen sucht; 2) Plänemacher, vgl. Chevalier d'industrie; 3) Jemand, der eigentlich eine Sache ausführt, während ein Anderer den Namen dazu hergibt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 79.
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