Fallbäume

[91] Fallbäume, 1) Hölzer, 6 Zoll ins Gevierte, unten zugespitzt u. mit Eisen beschlagen, die in den Festungsthoren an einer Welle aufgehangen sind, um sie bei Überfällen schnell herablassen u. das Thor versperren zu können. Sind die Bäume durch Querhölzer verbunden, daß sie ein Ganzes bilden, so wird es ein Fallgatter genannt. Beim Fallgatter im Wappen muß Farbe u. Zahl der Balken angegeben werden; 2) bei Krähenhütten u. Vogelheerden kleine dürre Reiser, auf welche sich die zu fangenden Vögel setzen sollen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 91.
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