Fantōm

[107] Fantōm (v. gr.), 1) so v.w. Phantom; 2) mit Leder überzogenes natürliches od. künstliches weibliches Becken, mit einer in Leder nachgebildeten Gebärmutter u. Mutterscheide, in welche eine auch so nachgeformte reife Frucht paßt u. gelegt wird, um beim Unterricht in der Geburtshülfe Handgriffe bei Zangenanlegen, Wendungen etc. zuzeigen u. Übungen in denselben zu veranstalten; 3) auf ähnliche Weise hat man auch hölzerne od. andere Larven menschlicher Gesichter, in welche Thierangen eingesetzt werden, zum Behuf der Einübung von Augenoperationen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 107.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika