Fermān

[196] Fermān (türk.), 1) Befehl vom Großvezier im Namen des Sultans ausgefertigt. Ein F. genießt das größte Ansehen u. wird vor dem Lesen von den Türken stets ehrfurchtsvoll an die Stirn gedrückt. Jeder Paß u. jede andere im Namen des Sultans abgefaßte Ausfertigung führt den Namen F.; 2) im Mongolischen Reiche u. in Indien schriftliche Erlaubniß, Handel zu treiben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 196.
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