Fiction

[260] Fiction (v. lat. Fictio), 1) F. juris), die auf eine gesetzliche Vorschrift sich gründende Annahme, daß eine Handlung od. ein Ereigniß wirklich existire, obgleich diese factisch nicht vorhanden sind. Solche Thatsachen werden nun unbedingt als vorhanden angenommen u. selbst der Gegenbeweis, daß sie in der That nicht existiren, hebt das juristische Dasein derselben nicht auf; 2) so v.w. Erdichtung.[260]

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 260-261.
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