Findung des Urtels

[281] Findung des Urtels, die durch Aneinanderhalten der zu entscheidenden Thatsachen u. der einschlagenden Gesetze bewirkte richterliche Schlußfolge auf die zu fällende Entscheidung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 281.
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