Forstgericht

[430] Forstgericht, untere Gerichtsbehörde, aus einem höheren Forstbeamten, einigen Förstern u. Civilbeamten bestehend, welche an Forstbußtagen Verletzungen der Forstgerechtigkeiten, Holz- u. Wilddiebereien untersucht u. bestraft, Waldbuße dictirt u. dgl. Schwerere Forstvergehen, größerer Forst- u. Wilddiebstahl u. dgl. gehören meist nicht vor das Forum des F-s, sondern vor das Civilgericht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 430.
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