Friedebuße

[718] Friedebuße, Geld, welches man dem Richter für den zu erhaltenden Schutz, Sicherheit, Bestätigung seiner Rechte, zahlte. Bes. zahlte mau einen Friedepfennig. wenn man ein liegendes Gut erwarb u. darin bestätigt wurde. Auch der, von der Acht Freigesprochene zahlte einen F.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 718.
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