Fußangeln [1]

[809] Fußangeln, dreiseitige Eisen mit vier 3 Zoll langen Spitzen, von denen immer eine emporstehlt, wenn die F. zwischen die Wolfsgruben der Feldschauzen, auf die Breschen od. in zu seichte Überschwemmungen geworfen werden, das Hindurchgehen feindlicher Soldaten zu hindern. Auch um das Stehlen von Feldfrüchten, Obst u. dgl. zu hindern, werben sie an Orte, die man unzugänglich machen will, geworfen. Das Legen von F. ist aber in der Regel nicht ohne obrigkeitliche Genehmigung erlaubt, weil sie leicht den Unschuldigen schaden können: vgl. Selbstschuß.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 809.
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