Generaladjutant

[141] Generaladjutant, 1) ein General, welcher Adjutant eines regierenden Fürsten ist; 2) erster Adjutant des Obergenerals, welchem hauptsächlich die personellen u. Stärkeverhältnisse der Armee unterstehen; 3) wohl auch allgemein der Adjutant eines Generals.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 141.
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