Generalsecretär

[143] Generalsecretär, bei einer Gelehrten Gesellschaft, welche in mehrere Abtheilungen zerfällt, derjenige Secretär, welcher die Angelegenheiten des Ganzen besorgt, im Gegensatz der Secretäre jeder Abtheilung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 143.
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