Gerechtigkeitsritter

[224] Gerechtigkeitsritter, im Johanniterorden die Ritter, welche vermöge ihrer Geburt in einen Ritterorden getreten waren; Gegensatz Gnadenritter. Gerechtigkeitsschwestern, dasselbe bei ritterlichen geistlichen Damenorden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 224.
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