Geschützstände

[274] Geschützstände, im Allgemeinen die Orte, an denen Geschütze aufgestellt werden, speciell aber die bei einer Befestigung besonders dazu vorbereiteten Orte. Je nach der Einrichtung dieser Orte theilt man die G. in offene od. bedeckte. Auf den offenen G-n feuert man entweder von einer Bank (s.d. 6) od. durch Schießscharten (s.d.); die bedeckten G. sind entweder von Holz (nach Art der Blockhäuser) errichtet od. von Stein (Kasematten), u. man feuert aus ihnen durch Scharten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 274.
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