Kasematte

[358] Kasematte (v. ital.), bombenfeste Gewölbe unter den Werken einer Festung zu sicherer Aufbewahrung der Vorräthe etc., zum Aufenthalt der Truppen bei einer Belagerung od. zur Vertheidigung (Defensivkasematten) bestimmt. Diese K-n. für das Geschütz od. für das kleine Gewehr od. auch für beide eingerichtet, finden sich unter den Flanken, unter den Facen des Hauptwalls od. der Außenwerke, unter der Contreescarpe, im bedeckten Wege zur Vertheidigung der Waffenplatze, in der Kehle vorgeschobener Redouten in od. hinter den Bastions als Abschnitt, um den Sturm zu erschweren. Seit Montalembert werden sie bes. in Defensivkasematten so gebaut, daß das Gewölbe derselben nicht auf der Futtermauer, sondern auf den verlängerten Strebepfeilern derselben ruhen, folglich, wenn jene eingeschossen werden, nicht nachstürzen kann, zum Abzug des Rauches bleiben sie wo möglich hinten offen, od. man gibt ihnen Rauchfänge. Sie müssen mindestens 3 Fuß dick sein u. eine Erdbedeckung von 3–5 Fuß haben. Flankenkasematten werden bes. für Geschütz eingerichtet. Eine eigene Art K-n sind die von Montalembert vorgeschlagenen Arceaux de décharge, Mauern, die vor dem blos von Erde aufgeführten Wall, nach Art der Futtermauern, abgerückt aufgeführt u. mit Gewölben, die auf den verlängerten Strebepfeilern ruhen, überwölbt sind, haben Schußspalten für die Infanterie.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 358.
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