Gesellschaftswagen

[288] Gesellschaftswagen, großer, langer, bis sechszehnsitziger Wagen, mit den Sitzen nebeneinander, welcher bestimmt ist, auf einer Reise od. Spazierfahrt mehrere Personen zugleich von der Stelle zu bringen. Ähnliche Wagen finden sich jetzt auch auf den meisten Eisenbahnen; der ganze Waggon umfaßt dann, anstatt in einzelne Coupés getheilt zu sein, nur einen einzigen Raum. In der Mitte befinden sich gewöhnlich mehrere kleine Tische.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 288.
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