Gesellschaftswappen

[288] Gesellschaftswappen, Unterscheidungszeichen, wodurch eine Societät, Commune, Collegium, Universität od. Zunft etc. von der anderen in ihrem Siegel sich unterscheidet. Sie zeigen bei den meisten keinen Vorzug, Würde od. Besitz an u. sind oftmals Schilde ohne Helm.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 288.
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