Gesichtspunkt

[298] Gesichtspunkt, 1) Ort, von dem aus etwas, z.B. eine Gegend, als ein Gesichtsgegenstand aufgefaßt wird; 2) (Log.), in einem Urtheil eine Voraussetzung, die dasselbe bedingt, welches also auch nur in dieser Beziehung Gültigkeit hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 298.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: