Gewelingen

[319] Gewelingen (Seew.), Schotten, Latten od. Breter, welche an die Stützen im Raume unter den Deckbalken nach der Länge des Schiffes befestigt werden. Auf Kauffahrern, welche loses Gut (Schüttgut), wie Korn etc., laden, dienen sie dazu, um Fächer zu bilden u. das Übergehen od. Hin- u. Herrollen der Ladung zu verhindern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 319.
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