Übergehen

[108] Übergehen, 1) vom Teige so v.w. übergähren; 2) beim Leit- u. Hühnerhund auf der Suche eine Fährte od. ein liegendes Wild nicht bemerken, sondern daneben vorbeigehen; 3) in Gemälden so v.w. grundiren u. retouchiren; 4) bei der Vorbereitung der Kupferstichplatte zur Schwarzen Kunst die drei Operationen auf derselben vornehmen, wodurch dieselbe rauh wird; diese drei Operationen zusammen heißen ein Übergang, u. soll die Platte recht schwarz werden, so müssen 20 Übergänge auf derselben gemacht werden; 5) der Ballast geht über; wenn der Ballast beim Schlingern des Schisses nach der geneigten Seite hinüberrollt Dies ist höchst gefahrvoll, weil sich das Schiff alsdann nicht leicht wieder aufrichten kann; dasselbe kann auch mit losem Korn geschehen; man macht deshalb im Räume der Länge nach Abtheilungen durch Breterwände; 6) von Truppen, wenn sie in größeren Abtheilungen ihre Fahne verlassen u. sich dem Feinde anschließen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 108.
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