Glättmühle

[391] Glättmühle, 1) veraltete Maschine zum Glätten dünner wollener Zeuge; sie besteht aus einem hölzernen Gerüste mit mehrern glatten Querhölzern u. vorn od. hinten mit einer glatten eisernen Schiene; unter u. über diesen Querhölzern hindurch wird das etwas feuchte Zeug gezogen; 2) (Glasurmühle), dient zum Mahlen der vorläufig zerkleinerten, gemengten u. mit Wasser zu einem Brei angemachten Materialien der Glasur.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 391.
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