Glasfritte

[385] Glasfritte, das in dem erforderlichen Verhältniß bereitete Gemeng der Materialien zur Bereitung des Glases; bes. wenn es vor dem eigentlichen Schmelzen soweit erhitzt ist, daß es zusammensintert.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 385.
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