Glaubensbekenntniß

[393] Glaubensbekenntniß, 1) die öffentliche Erklärung über die religiöse Überzeugung einer Partei od. eines Einzelnen. Das älteste allgemein christliche G. sind die drei Artikel; die Geschichte u. den Inhalt der verschiedenen G-e gibt die Symbolik (s.d.); 2) im Allgemeinen die Andeutung von Ansichten über auch nicht religiöse Gegenstände, z.B. ein politisches G.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 393.
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