Großmuth

[719] Großmuth, die Eigenschaft des Gemüths, über die gewöhnlichen Störungen erhaben, den moralischen Regungen treu zu bleiben, bes. sich auch durch Undank u. Feindseligkeit nicht abhalten zu lassen, wohlzuthun. Großherzigkeit (Großherzigkeitssinn), die Neigung, bei einer, über das Gemeine erhabenen Denkungsart, G. in allen Fällen zu üben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 719.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika