Grundtaue

[733] Grundtaue, starke Taue an dem Takel eines Kiellichters od. Bullen, um ein auf die Seite gelegtes Schiff nicht ganz umschlagen zu lassen u. dasselbe nach beendigter Arbeit wieder aufrichten zu können.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 733.
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