Habitiren

[829] Habitiren (v. lat.), bewohnen; daher Habitation, Wohnungsrecht, die persönliche Servitut, ein fremdes Haus zur Wohnung zu gebrauchen; Habitatiōnis feudum, das von dem Eigenthümer eines Wohngebäudes zu Lehn gegebene Recht, dieses Gebäude[829] zu bewohnen; Habitabel, bewohnbar; Habitabilität, Bewohnbarkeit; Habitacŭlum, 1) Wohnplatz, Wohnung; 2) (Habitakel), auf Schiffen das Compaßhäuschen, worin sich zugleich noch der Chronometer befindet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 829-830.
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829 | 830
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