Hacken [2]

[832] Hacken, 1) sonst sehr unbestimmtes Maß des Umfanges von Landgütern; 2) in Livland der Umfang einer Länderei, die einem Bauer für 60 Rubel Zins u. Frohndienste überlassen wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 832.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika