Halbschlächtigkeit

[867] Halbschlächtigkeit, ist das Erzeugniß von zwei Thieren derselben Art, aber von zwei verschiedenen Stämmen. Sie unterscheidet sich deshalb sowohl in Formen als Eigenschaften von den Eltern; durch fortgesetzte Zuzucht können aus halbschlächtigen Thieren wieder selbständige Stämme erzeugt werden; halbschlächtige Thiere darf man niemals als Zuchtthiere zur Verbesserung od. Bildung eines Stammes benutzen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 867.
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