Hauländer Wirthschaften

[94] Hauländer Wirthschaften, im Posenschen Güter, welche in früheren Zeiten, wo das Land noch wenig bevölkert war, ohne Kaufgeld u. nur gegen einen jährlichen gewissen Zins als Eigenthum vergabt wurden; die betreffenden Güter heißen Hauländereien (fälschlich Holländereien).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 94.
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