Herablassung

[249] Herablassung (Condescendenz), das gefällige, freundliche, mittheilende Benehmen eines an geistigen Kräften od. bürgerlicher Stellung weit Überlegenen gegen den Nachstehenden u. Geringeren, wobei dieser so erhoben wird, daß er seinen Abstand von dem Andern wenig od. nicht fühlt. H. ist Zeichen eines gebildeten Geistes u. edeln Charakters.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 249.
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