Hurkind

[632] Hurkind, 1) ein nicht in der Ehe erzeugtes Kind, s. Uneheliche Kinder; 2) (Buchdr.), eine Ausgangszeile am Anfang einer Columne, während es Regel ist, die neue Seite mit mindestens zwei Zeilen anzufangen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 632.
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