Incompetent

[843] Incompetent (v. lat.), nicht befugt, ungültig; daher Incompetenz, 1) Unbefugtheit, Unzuständigkeit; 2) in der Gerichtssprache der Mangel an denjenigen Bedingungen, von welchen die Fähigkeit (das Recht) einer Behörde abhängt, eine gewisse Handlung vorzunehmen, in einer gewissen Sache Recht zu sprechen etc.; vgl. Competenz.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 843.
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