Jahrarbeit

[718] Jahrarbeit, 1) die auf ein Jahr verdungene Arbeit; daher Jahrarbeiter, welcher sich auf ein Jahr zur Arbeit verdingt, so: Jahrknecht, Jahrgesell, im Gegensatz der Wochengesellen; 2) die Arbeit, welche ein Gesell, welcher Meister werden will (Jahrgesell), während des Probejahrs bei einem Meister verrichten muß.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 718.
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