Küstenwache

[928] Küstenwache, Wachen, welche nahe am Meere gelegene Ortschaften an der Küste, bes. im Kriege, aufstellen, um die Annäherung eines feindlichen od. Kaperschiffes zu melden. Das Zeichen ist bei Tage Rauch, bei Nacht Feuer.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 928.
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