Kaiserlich

[224] Kaiserlich, 1) was einen Kaiser od. dessen Reich betrifft; daher Kaiserliche Hoheiten, ehemals die Gerechtsamen, welche die deutschen Kaiser zur Erhaltung der Reichswürde ausübten; 2) ehemals so v.w. Deutsch-kaiserlich; jetzt 3) so v.w. Österreichisch.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 224.
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