Kammercreditkassenscheine

[266] Kammercreditkassenscheine, Papiergeld in Sachsen, 1762 creirt, diente zum Zeichen der künftigen Wiedererstattung der der kurfürstlichen Kammer während des Siebenjährigen Krieges geliehenen Gelder. Der Betrag war auf dem Schuldschein genannt, sie wurden jährlich zweimal ausgelost, dann die Nominalsumme erstattet u. sie hierauf verbrannt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 266.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: