Kammerwagen

[267] Kammerwagen, 1) ein einer fürstlichen Kammer gehöriger, meist zu Dienstreisen bestimmter Wagen; 2) langer, oben gewölbter Wagen, worauf die Hofbedienten der Herrschaft nachgefahren werden; 3) Wagen mit dem Hausgeräth, welches die Brant in die neue Wirthschaft bringt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 267.
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