Kammerziel

[267] Kammerziel, 1) Beiträge der Reichsstände zur Unterhaltung des ehemaligen Reichskammergerichts; 2) die Termine zur Zahlung jener Beiträge; waren sie rückständig, so wurden sie in Ausstandsterminen eingezogen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 267.
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