Kellermeister

[423] Kellermeister, in großen Haushaltungen, wie in Klöstern u. bei Höfen, der Beamte, dem die Aufsicht über den Keller übertragen ist; ihm ist meist ein Schreiber (Kellerschreiber) beigegeben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 423.
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