Kirchrechnung

[535] Kirchrechnung, Rechnung über die Verwaltung des Kirchenärariums; wird von dem Pfarrer u. den Kirchenvätern zu bestimmten Zeiten gefertigt u. von der Kircheninspection abgenommen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 535.
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