Klosterbischöfe

[591] Klosterbischöfe, die Bischöfe der Griechischen Kirche, die nach dem Tode ihrer ersten Frau ihre Stelle niederlegen müssen, weil sie nicht wieder heirathen dürfen u. unvermählt nicht die Stelle bekleiden können. Zu ihrem Unterhalte sind eigene Klöster bestimmt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 591.
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